Bewertung von Immobilien durch das Finanzamt

Erben von Immobilien und Erbengemeinschaften sollten gewarnt sein. Das Finanzamt bestimmt den Wert der Immobilien und damit die Höhe der Erbschaftssteuer vom Schreibtisch aus. Häufig wird der Verkehrswert einer Immobilie dadurch viel zu hoch geschätzt. Liegt der Wert der Immobilie nach Einschätzung des Finanzamtes über den gesetzlichen Freibeträgen, wird Erbschaftsteuer fällig.

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